DAS AUTO-ABO
FÜR DEN SPORT
- Eine monatliche Rate – alles drin
- Keine Anzahlung, keine Schlussrate
- Schnelle Verfügbarkeit
- Flexible Laufleistungen
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AUTO-ABO: EINFACH BESSER IM VERGLEICH
FRAGEN & ANTWORTEN
1. Was ist das Auto-Abo?
Das Auto-Abo ist ein flexibles Mobilitätskonzept, das es dir ermöglicht, ein Fahrzeug zu einem monatlichen Festpreis zu nutzen. Dieser Preis deckt alle wesentlichen Kosten ab, einschließlich Versicherung, Wartung, Steuern und andere Gebühren, sodass du dich nur noch um das Fahren kümmern musst.
2. Wer ist berechtigt, ein Fahrzeug über Athletic Sport Sponsoring zu beziehen?
Die Zielgruppen, die unser Auto-Abo nutzen können, werden von den Fahrzeugherstellern festgelegt. Übersicht aller aktuell antragsberechtigten Zielgruppen:
• Kader- und Bundesliga-Athleten
• Betreuer von Kader- und Bundesliga-Athleten
• Trainer (mit Lizenz)
• Übungsleiter (mit Übungsleiterschein)
• Mitarbeiter und Funktionäre von Sportvereinen und -verbänden
• Schieds- und Kampfrichter (mit Lizenz)
• Mitglieder der VDV-Spielergewerkschaft
• Sportvereinsmitglieder
• DNV-Ausbilder, Instructoren und Basic Instructoren des Deutschen Nordic Walking und Nordic Inline Verbands (DNV)
• Athleten der Nationalmannschaft des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh), deren Trainer und Betreuer sowie Übungsleiter, Mitarbeiter und Sportreferenten des Hochschulsports
• Sportvereine und -verbände
• Sportausweis-Inhaber
• Beamte
• Bundeswehrangehörige
• FöG-Mitglieder
WICHTIG: Die sportliche Tätigkeit muss in Deutschland ausgeübt werden, und je nach Hersteller variiert die Gruppe der Antragsberechtigten.
3. Wer darf außer mir das Auto fahren?
Zum Gebrauch des Fahrzeuges berechtigt sind alle mit dem Fahrzeugnutzer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie andere nahe Familienangehörige, soweit diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Besonders über das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis sollte sich der Fahrzeugnutzer bei jeder Überlassung vergewissern.
Auch junge Erwachsene, die ihren Führerschein mit "Begleitetem Fahren" gemacht haben, dürfen Fahrzeuge vor ihrem 18. Lebensjahr unter Aufsicht der im Führerschein eingetragenen Begleitperson fahren.
Handelt es sich beim Antragsteller um einen Verband, einen Verein oder eine Firma, sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entsprechenden Institution zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.