DAS AUTO-ABO
FÜR DIE BUNDESWEHR
- Eine monatliche Rate – alles drin
- Keine Anzahlung, keine Schlussrate
- Schnelle Verfügbarkeit
- Flexible Laufleistungen
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Marke, Modell und Ausstattung online auswählen.
Nachweis erbringen
Bei deiner Bestellung benötigen wir einen Nachweis über deine aktuelle Mitgliedschaft im Deutschen Bundeswehr-Verband oder einen Nachweis über eine noch mindestens 12 Monate andauernde Tätigkeit im Geschäftsbereich des BMVg.
Auto abholen oder liefern lassen
Entscheide, ob du dein neues Auto selbst abholen oder liefern lassen möchtest.
Immer Neuwagen fahren
Such dir jedes Jahr einen anderen Neuwagen aus – nach deinem aktuellen Bedarf.
AUTO-ABO: EINFACH BESSER IM VERGLEICH
FRAGEN & ANTWORTEN
1. Was ist das Auto-Abo?
Das Auto-Abo ist ein flexibles Mobilitätskonzept, das es Ihnen ermöglicht, ein Fahrzeug zu einem monatlichen Festpreis zu nutzen. Dieser Preis deckt alle wesentlichen Kosten ab, einschließlich Versicherung, Wartung, Steuern und andere Gebühren, sodass Sie sich nur noch um das Fahren kümmern müssen.
2. Warum ist das Angebot von Athletic Sport Sponsoring besser als das anderer Anbieter?
Athletic Sport Sponsoring bietet ihren Kunden seit 1997 Exklusivität, Seriosität und größtmögliche Flexibilität. Man fährt immer top-ausgestattete Neuwagen zu einer festen monatlichen Komplettrate. Persönliche Betreuung, ein Rundum-Service und eine 24/7 Schadenaufnahme sind bei der ASS selbstverständlich.
Alle Vorteile im Überblick:
• Kurze Vertragslaufzeiten
• Jährlich bis zu 30.000 km Freilaufleistung
• Inkl. Kfz-Versicherung
• Inkl. Kfz-Steuer
• inkl. Überführungs- und Zulassungskosten
• Inkl. wintertauglicher Bereifung
• Keine Anzahlung / keine Schlussrate
• inkl. Überführungs- und Zulassungskosten
3. Wer darf außer mir das Auto fahren?
Zum Gebrauch des Fahrzeuges berechtigt sind alle mit dem Fahrzeugnutzer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie andere nahe Familienangehörige, soweit diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Besonders über das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis sollte sich der Fahrzeugnutzer bei jeder Überlassung vergewissern.
Auch junge Erwachsene, die ihren Führerschein mit "Begleitetem Fahren" gemacht haben, dürfen Fahrzeuge vor ihrem 18. Lebensjahr unter Aufsicht der im Führerschein eingetragenen Begleitperson fahren.
Handelt es sich beim Antragsteller um einen Verband, einen Verein oder eine Firma, sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entsprechenden Institution zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.